Zusatzbedingungen.

Bedingungen für die Lohnverarbeitung bzw. den Ankauf von Mahlgut, Randstreifen, Stanzgitter und Formgebungsabfällen.

Zusatzbedingungen.

Bedingungen für die Lohnverarbeitung bzw. den Ankauf von Mahlgut, Randstreifen, Stanzgitter und Formgebungsabfällen.

Zusatzbedingungen.

Bedingungen für die Lohnverarbeitung bzw. den Ankauf von Mahlgut, Randstreifen, Stanzgitter und Formgebungsabfällen.

1. Allgemeines
Diese Bedingungen ergänzen die Allgemeinen Verkaufsbedingungen der KVS (Lieferant) gegenüber Dritten (Kunden). Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten auch in den Fällen der Lohnverarbeitung. Soweit die nachstehenden Bedingungen abweichende Regelungen enthalten, gehen diese insoweit den Allgemeinen Verkaufsbedingungen vor. Soweit die Bedingungen für die Lohnverarbeitung keine abweichenden Regelungen enthalten, verbleibt es bei den Allgemeinen Verkaufsbedingungen, ohne dass es hierzu eines weiteren Hinweises bedarf.

2. Definitionen
2.1 Lohnverarbeitung Lohnverarbeitung liegt vor, wenn kundeneigenes Material von KVS ohne vorherigen Ankauf zu Kunststoffplatten oder –folien verarbeitet wird. Zustellungen von Farben etc. durch KVS sind in diesem Zusammenhang unbeachtlich.
2.2 Ankauf von Mahlgut, Randstreifen, Stanzgittern und Formgebungsabfällen Ein Ankauf liegt vor, wenn das Material vor der Verarbeitung durch KVS käuflich erworben wurde.
2.3 Umarbeitungsmaterial Umarbeitungsmaterial ist sowohl das im Rahmen der Lohnverarbeitung gestellte als auch das angekaufte Material. Bei dem Material muss es sich jeweils um sortenreines Polystyrol oder ABS handeln.

3. Anlieferung
Anlieferungstermin und Anlieferungsort sind grundsätzlich mit KVS abzustimmen. Der Versand erfolgt – soweit nicht anders vereinbart – auf Kosten und Gefahr des Kunden.

4. Materialbeschaffenheit
Der Kunde verpflichtet sich, ausschließlich sortenreines und sauberes Material aus nur einer Materialstellung zur Verfügung zu stellen. Insbesondere darf das Umarbeitungsmaterial keine artfremden Materialien (z.B. PVC) oder Fremdkörper (z. B. Metalle, Steine, Klebestreifen, Holz, Papier, Zigarettenstummel etc.) enthalten.

5. Prüfung des Umarbeitungsmaterials, Gewährleistung
5.1 Eine eingehende Prüfung des Materials ist aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht möglich. Die Bestimmungen zur Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB sowie nach BGB finden keine Anwendung. Die Zusage zur Verarbeitung des Materials durch uns erfolgt freibleibend.
5.2 Bei Anlieferung nicht sortenreinen und sauberen Materials kann es zur Beschädigung der Zerkleinerungsmaschinen und der Extrusionsanlagen, insbesondere der Plastifizierungseinheiten, Formgebungswerkzeuge und Glättwerkswalzen kommen. Im Schadensfalle gilt analog § 476 BGB die Vermutung, dass das verarbeitete Material für diesen Schaden ursächlich war und verunreinigt oder nicht sortenrein angeliefert wurde. Der Kunde ist zum Ersatz der Schäden an Maschinen und Gerät sowie etwaiger Produktionsausfallkosten verpflichtet.
5.3 Materialverunreinigungen und inhomogenes Material haben Einfluss auf die Oberflächenqualität, den Farbton, sowie auf die mechanischen und tiefziehtechnischen Eigenschaften. Entsprechende Beeinträchtigungen liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs von KVS, da kein Einfluss von KVS auf die Beschaffenheit des bereitgestellten Umarbeitungsmaterials besteht.
5.4 Sollte sich bei Aufnahme oder während der Fertigung zeigen, dass aufgrund der Beschaffenheit des Umarbeitungsmaterials Produktionsprobleme entstehen, so wird die Produktion abgebrochen und das Material auf Kosten des Kunden zurückgesandt. Die Kosten des Umarbeitungsversuchs trägt der Auftraggeber. KVS wird von allen Produktions- und Liefer- sowie Terminzusagen, die auf der Basis dieses Umarbeitungsmaterials erfolgt sind, freigestellt.

6. Materialverlust
Erfahrungsgemäß ist bei der Verarbeitung des Materials mit Verlusten bis zu 10% zu rechnen. Berechnungsgrundlage ist das effektiv festgestellte Nettogewicht des eingegangenen Umarbeitungsmaterials.

7. Hinweise
Grundlage der Lohnverarbeitung wie des Materialankaufs ist die Beachtung nachfolgender Hinweise, zu der sich der Kunde mit Vertragsschluss bzw. Anlieferung des Umarbeitungsmaterials ausdrücklich verpflichtet:

  • Der Kunde stellt sicher, dass das Material für das von ihm bestellte Produkt geeignet ist.
  • Der Kunde verpackt das für die Umarbeitung vorgesehene Material gleich nach der Verarbeitung in geeigneten Gebinden (geschlossene Octabins, Kartons oder Gitterboxen mit eingelegtem Foliensack) und lagert das Material in geschlossenen Räumen. Verschmutzungen und Feuchtigkeitsaufnahme werden damit vermieden. Eingemahlenes Material benötigt geringere Lagerflächen und verursacht niedrigere Transportkosten.

8. Sonstiges
8.1 Die Lieferung der umgearbeiteten Platten und Folien erfolgt frei Haus, einschließlich Verpackung.
8.2 Die Zwischenlagerung des Umarbeitungsmaterials und der daraus gefertigten Produkte bei KVS erfolgt auf Gefahr und Kosten des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich daher, für entsprechenden Versicherungsschutz zu sorgen, indem er die Bestände bei KVS im Rahmen der Außenversicherung bei seiner Versicherung anmeldet.

KVS GmbH, Schüttorf Bitte beachten Sie die Hinweise für die Umarbeitung Ihres Materials. Sie schaffen damit die Voraussetzungen für die Produktion von hochwertigen Recyclingprodukten und vermeiden Schadensersatzforderungen.